Die Diakonie legt los und plant Pflegelöhne zu senken, das berichtet Verdi in ihrer neusten Pressemitteilung. Ganz Deutschland kämpft derzeit auf multiplen Ebenen und versucht der Pflege wieder Auftrieb zu geben. Es werden zunehmend mehr Misstände benannt, aber Lohnkürzungen auf diese Weise und von einem der grössten Arbeitgeber Deutschlands, ist unfassbar. Christliche Nächstenliebe hat wohl finanzielle Grenzen bekommen. Die Diakonie hat als kirchlicher Träger einige Sonderrechte, auch im Tarifbereich, doch dieser Weg führt in die falsche Richtung. Allein der Gedankengang, Löhne zu kürzen, wird die Diakonie teuer bezahlen, wenn sie diesen Weg der Lohnkürzung durchsetzen wollen.

Wäre diese Nachricht nicht von Verdi, würde man diesen Bericht eher als Fake abtun können. Gerade das empfindliche Thema Lohn darf in der Pflege keinesfalls mehr nach unten korrigiert werden.

geldverschwenden

Pressebericht von Verdi 22.04.2016

Diakonie will Altenpflege abwerten

Kniefall vor dem Markt: Diakonie will Absenkung der Löhne um bis zu 20 Prozent

Absenkung der Löhne um bis zu 20 Prozent – das ist der Plan der Arbeitgeber, den sie in die Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie eingebracht haben. Der sogenannte „Dritte Weg“ der Kirchen im Arbeitsrecht macht es möglich, dass die Kommission solche Beschlüsse heimlich still und leise durchwinken kann. In der Arbeitsrechtlichen Kommission sitzen neben den Arbeitgebervertretern zwar auch sogenannte Arbeitnehmervertreter/innen, die sich bemühen, die Interessen der Beschäftigten im Blick zu behalten. Aber gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen können dort nicht durchgesetzt werden.

ver.diAnträge der Diakonie in der Arbeitsrechtlichen Kommission: Abwertung der Altenpflege

Der Plan der Arbeitgeber

  • Neue abgesenkte Entgelttabellen für alle Arbeitnehmer/innen der Altenpflege.
  • Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden, anteilig auch für Teilzeitbeschäftigte.
  • Streichung der Pflegezulage und des Kinderzuschlags.
  • Die Jahressonderzulagen werden auf 25 Prozent reduziert.
  • Damit nicht genug: Geplant ist eine Sonderregelung für Beschäftigten der Altenpflege in Schleswig-Holstein mit weiteren Absenkungen für die Kolleginnen und Kollegen im Norden.
  • Auch die Mauer zwischen Ost und West wird wieder aufgebaut: Eigene Entgelttabellen für den Osten werden geschaffen. So geht deutsch-deutsche Vereinigung bei der Diakonie. Die Spaltung wird vertieft, statt überwunden.

Alarmzeichen

Schon bisher waren die Regelungen für Löhne und Arbeitszeiten der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) Diakonie Deutschland im Vergleich zu anderen Arbeitgebern im sozialen Bereich schlecht. Nach Berechnungen der Zeitschrift WohlfahrtIntern ist zum Beispiel das Lebensalterseinkommen (30 Jahre) einer Altenpflegehelferin 194.000 Euro geringer verglichen mit dem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst, dem Bundesangestelltentarif Kirchliche Fassung (BAT-KF) oder den AVR Caritas.

Der Vorschlag der Arbeitgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission ist ein Alarmzeichen und muss den Widerstand der Beschäftigten in der Diakonie hervorrufen. Es gibt keinen Grund für die Arbeitgeber, Absenkungen zu fordern. Denn die Rahmenbedingungen für die Altenhilfe lassen eine gesicherte Finanzierung zu: Das Bundessozialgericht und der Gesetzgeber haben festgelegt, dass Tarifverträge und kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien vollständig bei den Pflegesätzen zu berücksichtigen sind. Warum also diese Absenkungsorgie?

Besser: Tarifverträge

Wir brauchen eine bundesweite Mindestsicherung für die Altenpflege, das geht nur über den Weg eines Tarifvertrags, der für alle Arbeitgeber gleichermaßen gilt. Eine Altenpflegerin in Bayern pflegt nicht besser oder schlechter als die Kollegin in Thüringen oder Schleswig-Holstein. Des- halb verdienen alle die gleichen Arbeitsbedingungen und mehr Personal. Das wird nicht von alleine passieren, dafür müssen wir gemeinsam streiten.

Aus gewerkschaftlicher Sicht kann es keine gute Lösung in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie geben. Denn die tagt hinter verschlossenen Türen und lässt eine wirksame Beteiligung der Arbeitnehmer/innen in der Diakonie auf Augenhöhe, wie es bei Tarifvertragsverhandlungen üblich ist, nicht zu. Gleichzeitig werden Bemühungen aller Wohlfahrtsverbände auf der Bundes- und Länderebene, wie z. B. in Niedersachsen einen für alle gültigen Tarifvertrag in der Altenhilfe gesetzlich festzulegen, nicht aktiv unterstützt.

Die Forderungen der Diakonie in der Arbeitsrechtlichen Kommission widersprechen den gemeinsamen Bemühungen von ver.di und den Wohlfahrtsverbänden, auf Bundes- und Länderebene eine Mindestsicherung für alle Altenhilfe- Beschäftigten zu schaffen. Auch Vertreter/innen der Diakonie unterstützen dieses Vorhaben.

Aktiv werden

Sprecht über eure Arbeit, plant Aktivitäten in euren MAV-Gremien und ver.di-Gruppen. Veröffentlicht die Vorhaben der Diakonie- Arbeitgeber. Diskutiert mit euren örtlichen Politiker/innen.

Schreibt Protestbriefe an die verantwortlichen Kommissionmitglieder. Fordert sie auf, die Arbeit in der Kommission zu beenden, um den Weg zu Verhandlungen über einen ordentlichen Tarifvertrag zu öffnen. Die Namen der Kommissionsmitglieder findet ihr hier:https://www.diakonie.de/arbeitsrechtliche-kommission-der-diakonie-9450.html

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